Hinweise zur der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Die Tierarztgebühr hängt neben der Art der Behandlung und auch von der Tierart ab. Die Rechnung des Tierarztes richtet sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Der Tierarzt ist verpflichtet sich an die in der GOT genannten Höchst- und Mindestpreise zu halten!
Die dort angegebenen Preise stellen den sog. einfachen Satz dar, d.h. diese Beträge dürfen nicht unterschritten werden. Maximal darf der Tierarzt den dreifachen Satz für die Behandlung Ihres Tieres verlangen. Die angegebenen Preise sind Netto-Preise ohne Mehrwertsteuer!
Beachten Sie bei den Preisangaben, dass in der Regel weitere
Kosten für Voruntersuchungen, Medikamente und OP-Materialien
hinzukommen! Auch können bei einer länger andauernden
Behandlung als üblich Mehrkosten entstehen. Sie sollten
sich daher grundsätzlich vor Beginn der Behandlung
des Tieres über die zu erwartenden Kosten informieren.
Die folgenden Links führen Sie zur GOT veröffentlicht von der Bundestierärztekammer:
Allgemeine GOT Information für Tierhalter
Gebührenordnung für Tierärzte
(Gültig seit dem 8. Juli 2008)